Qualitätsmerkmale der Eier in Luxemburg

  • Kriterium zur Einteilung in die Klasse A:

 

  • Schale und Oberhäutchen müssen unbeschädigt sein
  • Die Luftkammer darf nicht höher als 6 mm sein
  • Das Eigelb darf beim Durchleuchten keine erkennbaren Schatten aufweisen
  • Das Eiweiß muss klar und durchsichtig sein
  • Fremdstoffe sind nicht zugelassen
  • Kriterium zur Einteilung in die Klasse B:
  • Die Eier, welche die Anforderungen an die Klasse A nicht erfüllen, werden in die Klasse B eingeordnet.
  • Diese werden nur in der Lebensmittel- und Nichtlebensmittelindustrie verwendet.
  • Gewichtsklassen:

         In der Klasse A werden die Eier auch in Gewichtsklassen eingeordnet.

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Kennzeichnung der Eier in Luxemburg:

Auf den Eiern müssen sich befinden:

  • Der Erzeugercode
  • Der Ländercode
  • Die Registrierungsnummer

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