Qualitätsmerkmale der Eier in Luxemburg
- Kriterium zur Einteilung in die Klasse A:
- Schale und Oberhäutchen müssen unbeschädigt sein
- Die Luftkammer darf nicht höher als 6 mm sein
- Das Eigelb darf beim Durchleuchten keine erkennbaren Schatten aufweisen
- Das Eiweiß muss klar und durchsichtig sein
- Fremdstoffe sind nicht zugelassen
- Kriterium zur Einteilung in die Klasse B:
- Die Eier, welche die Anforderungen an die Klasse A nicht erfüllen, werden in die Klasse B eingeordnet.
- Diese werden nur in der Lebensmittel- und Nichtlebensmittelindustrie verwendet.
- Gewichtsklassen:
In der Klasse A werden die Eier auch in Gewichtsklassen eingeordnet.
Kennzeichnung der Eier in Luxemburg:
Auf den Eiern müssen sich befinden:
- Der Erzeugercode
- Der Ländercode
- Die Registrierungsnummer